Matthias Raßmann studierte an der Goethe-Universität Frankfurt am Main mit europarechtlichem Schwerpunkt. Nach seiner Referendarzeit in Frankfurt am Main und Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens trat er im Jahr 2021 in unser Frankfurter Büro ein.
Als Fachanwalt für Erbrecht berät er in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets wie Testamentserrichtung, Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüche sowie Nachlassplanung und -abwicklung. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit stellt das Arbeitsrecht dar.
Er vertritt seine Mandanten vor den Zivil- und Arbeitsgerichten.