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Ulrike Bredehorn
Rechtsanwältin
geboren 1958
Fremdsprachen:
englisch
Ulrike Bredehorn absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und verbrachte dort auch ihr Referendariat. Von 1988 bis 1997 war sie in den wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien Brüggemann & Hinners in Hamburg und Dres. von Schoeler & Kleyensteuber in München anwaltlich tätig. 1997 trat Ulrike Bredehorn in die Berliner Kanzlei ein und wurde 2004 Partnerin in der Sozietät.
Ulrike Bredehorn ist seit 1990 Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht e.V. und zugleich in der Arbeitsgemeinschaft Transport- und Speditionsrecht im DAV. Sie vertritt Sie auf dem Gebiet des nationalen/internationalen Transportrechts.
Schwerpunkte der Tätigkeit von Ulrike Bredehorn als Fachanwältin für Familienrecht sind das Scheidungs-, Unterhalts- und Familienvermögensrecht. Die außergerichtliche Beratungstätigkeit beinhaltet insbesondere die Gestaltung von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen auch im Zusammenhang mit Betriebs- und Immobilienvermögen.
Auch der gewerbliche Rechtsschutz sowie das Medien- und Internetrecht gehören zum Beratungsspektrum von Ulrike Bredehorn.
Familienrecht
Transportrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Internetrecht
Medienrecht
