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Tanja I. Harward
Rechtsanwältin
Fremdsprachen:
englisch (muttersprachlich), französisch
Tanja I. Harward ist spezialisiert im Gewerblichen Rechtschutz und berät Mandanten im Bereich der gewerblichen Schutzrechte, insbesondere im Deutschen, Europäischen und Internationalen Marken- und Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Prozessen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Wettbewerbsrechts und ist deshalb nicht nur mit dem materiellen Recht, sondern auch mit den verfahrensrechtlichen "Besonderheiten" vertraut. So vertritt sie beispielsweise namhafte Markenartikler in einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren, insbesondere im Bereich des Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrechts sowie bei Maßnahmen der Grenzbeschlagnahme, um das Inverkehrbringen gefälschter und nachgeahmter Ware wirksam zu stoppen.
Der Umfang ihrer Arbeit und Beratung erfasst weiter das Anmelde- und Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Markenamt (HABM), und den deutschen Zivilgerichten. Weiter vertritt sie Mandanten in Anmeldeverfahren von Internationalen Marken vor der World Intellectual Property Organisation (WIPO).
Tanja I. Harward ist seit 2003 als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main tätig. Vor Ihrer Tätigkeit bei FUHRMANN WALLENFELS Frankfurt am Main Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft war sie seit 2005 selbstständige Anwältin bei Schneider-Rothhaar Rechtsanwälte; davor war sie im Bereich Intellectual Property in der Sozietät Mayer Brown LLP in Frankfurt am Main tätig (2003-2005)
Studiert hat sie an der Goethe Universität Frankfurt, der Universität Passau, der Université Toulouse 1 Sciences Sociales und der Ludwig-Maximilians Universität München.
Sie ist Mitglied der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und der International Trademark Association (INTA) sowie Mitglied in der Deutsch Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV).
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